Den voraussichtlichen Lohnsteuerausgleich berechnen
Wer aufgrund diverser Ausgaben zu viel Steuern an das Finanzamt gezahlt hat, kann diese im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs zurück erstatten lassen, wobei sich die Höhe der Rückzahlung nur grob berechnen lässt.
Arbeitnehmer müssen die Lohnsteuer nicht selbst an das Finanzamt abführen; dies wird vom Arbeitgeber übernommen, der den entsprechenden Betrag direkt vom Bruttogehalt abzieht.Dieser wird anhand des Gehalts ermittelt, sodass Sonderausgaben nicht berücksichtigt werden. Daher kann es sich für viele lohnen, einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen, also freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Dies ist beispielsweise sinnvoll, wenn man täglich mehrere Kilometer zur Arbeit fährt oder auf eigene Kosten an vielen beruflichen Weiterbildungen teilnimmt.
Die genaue Höhe der voraussichtlichen Steuererstattung lässt sich von Laien nur schwer ermitteln, da sie oft nicht genau wissen, welche Kosten das Finanzamt anerkennt.
Eine grobe Berechnung ist allerdings möglich, in dem man die abzugsfähigen Ausgaben vom Jahresbruttogehalt abzieht und den so ermittelten Betrag in einen Steuerrechner im Internet eingibt. Die Differenz zwischen dem Ergebnis und den bereits gezahlten Steuern entspricht ungefähr dem, was man als Rückzahlung erwarten kann, wobei man allerdings immer Abweichungen mit einkalkulieren sollte.