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Nachbarschaftsrecht regelt Streitfälle unter Nachbarn

Oft sind es nur Kleinigkeiten, die Ärger verursachen können: Abstandsgrenzen zum nächsten Haus, Lärmbelästigung, Grill-Zeiten oder Bäume an der Grundstücksgrenze sind Themen, die im Nachbarschaftsrecht geregelt sind.

Fast jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Nachbarschaftsrecht. Juristisch fällt es in den Bereich des Zivilrechts. Im Nachbarschaftsrecht werden Dinge und Rechte von Eigentümern geregelt, die auch Baurechtliches oder Umweltbelange tangieren.

Immer wieder geben Lärmbelastungen Anlass zu Ärger mit dem Nachbarn. Im schlimmsten Fall führt dies dazu, dass ein Anwalt eingeschaltet wird, und die Streithähne vor Gericht landen. Zuvor wird eine Schlichtungsstelle eingesetzt. Ein Anwalt oder ein Notar erörtern bei einem Gütetermin den Sachstand; dies soll dazu beitragen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn es sich beim Verursacher nicht um eine Privatperson, sondern um einen Gewerbebetrieb handelt, kann man sofort vor den Kadi ziehen.

Meistens sind es aber die Normalbürger von nebenan, die Musik in einer nicht akzeptablen Lautstärke hören oder selbst Schlagzeug zu den unmöglichsten Zeiten spielen. Ratsam ist, zunächst den Nachbarn auf den Lärm anzusprechen und ihn auf mögliche Unterlassungsansprüche hinzuweisen. Es bieten sich sowohl öffentlich-rechtliche als auch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche an. Kann man sich persönlich nicht untereinander einigen und muss man weiteren Lärm hinnehmen, ist es gut, wenn man ein Lärmprotokoll führt, in dem man Datum und Uhrzeit sowie die Art des Lärms und eventuelle Zeugen benennt.

Mit zu den weiteren gängigen Kontroversen im Nachbarschaftsbereich gehört der Streit um Bäume, Blätter und Hecken. So müssen Hecken beispielsweise einen Mindestabstand von einem halben Meter zum Nachbargrundstück aufweisen. Pflanzen, die am Zaun gepflanzt werden, dürfen nicht höher als zwei Meter werden, wenn ihr Abstand zur Grundstücksgrenze im Bereich von 50 Zentimetern bis zwei Meter liegt. Auch kann der Nachbar verlangen, dass fremde Zweige und Äste, die in sein Grundstück hineinwachsen, beseitigt werden, wenn zum Beispiel eine Verschattung eintritt und auch tagsüber das Licht eingeschaltet werden müsste. Am besten nimmt man sich einen Anwalt, um beispielsweise auch eine Einstweilige Verfügung durchzubringen. Auch Baumwurzeln dürfen, wie die Inhalte im Nachbarschaftsrecht ausführen, nicht ins andere Grundstück hinüberwachsen.