Wer trägt die Kosten für Rohrreinigung und Reparatur?
Wenn in einem Mehrfamilienhaus aus allen Wohnungen die Abwässer in die gemeinsamen Rohre fließen, stellt sich bald die Frage, wer für die Reinigung dieser Rohre verantwortlich ist.
In einer Mietwohnung ist durch die Gesetze sehr genau geregelt, wer die Kosten für Rohrreinigung zu bezahlen hat. Der Vermieter ist verpflichtet den Mietern eine Wohnung zur Verfügung zu stellen, die benutzbar ist. Dazu zählt auch, dass Strom und Wasser zur Verfügung stehen und Abfälle, also auch das Abwasser entsorgt werden können. Ein verstopfter Abfluss muss also auf Kosten des Vermieters gereinigt werden. Dies gilt auch, wenn der Mieter auf eigene Initiative einen Reinigungsdienst beauftragt und dem Vermieter die Rechnung präsentiert. Im Notfall ist es dem Mieter sogar anzuraten, schnell zu reagieren, damit keine zusätzlichen Schäden entstehen.
In Einzelfällen kann der Vermieter jedoch die Kosten vom Mieter zurückverlangen. Dies gilt, wenn der Vermieter die Verstopfung verschuldet hat. Wer Binden oder Abfälle in die Toilette wirft, statt sie richtig zu entsorgen, verursacht eine Verstopfung der Leitung, die der Vermieter nicht zahlen muss. Gerade in Mehrfamilienhäusern ist es aber schwierig, den Schuldigen zu identifizieren. Wenn innerhalb der gemeinsamen Leitungen Abfälle gefunden werden, lassen diese sich nicht mehr dem Verursacher zuordnen. In diesem Fall kann der Vermieter die Kosten nicht weitergeben.
Als Vermieter sollte man daher auch darauf achten, dass die Rohre in Ordnung sind. Alte Rohre haben eine raue Oberfläche, an der sich Haare und andere Schmutzstoffe verfangen können. Durch den Einsatz von Rohrreinigern durch die Mieter wird dies oft sogar noch verschlimmert und es kommt immer häufiger zu Verstopfungen. Die Kosten für ein neues Rohrsystem sind oft günstiger, als die häufigen Reinigungen. Außerdem deuten häufige Verstopfungen darauf hin, dass die Rohre beschädigt sind, was zu schweren Wasserschäden führen kann.